· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Pkw-Kosten in einem Mehrstandort-Büro: So aktivieren Sie ein echtes Steuersparmodell
| Wenn Sie ein Büro mit mehreren Standorten führen, bieten sich Ihnen ganz besondere Möglichkeiten, die Nutzung und die Kosten Ihres Büro-Pkw steuerlich zu optimieren. PBP erläutert Ihnen die Einzelheiten. |
Abgrenzung: Reise- versus Entfernungskilometer
Im Kern geht es immer um die Frage, welche Fahrstrecke Sie für Ihre berufliche Tätigkeiten zurückgelegt haben und ob Sie die dadurch verursachten Kosten eingeschränkt oder voll als Betriebsausgaben abziehen können. Echte Reisekilometer sind stets vol abzugsfähig. Fahrten zwischen Wohnung und Büro hingegen gedeckelt auf die Entfernungspauschale von 15 Cent pro gefahrenem Kilometer.
Architekt oder Ingenieur kann nur eine „erste Betriebsstätte“ haben
Bei überörtlichen Konstellationen folgt daraus die Frage, wann die Fahrt zum Büro unter die Entfernungspauschale fällt, wo also die „regelmäßige Betriebsstätte“ liegt. Lange galt, dass ein Architekt mehrere regelmäßige Betriebsstätten haben kann. Jeder Standort zählte und jede Fahrt von zu Hause dorthin war im Kostenabzug beschränkt. Inzwischen hat sich die Rechtslage geändert. Jeder Planer kann genau eine regelmäßige Betriebsstätte haben. Sie heißt inzwischen „erste Betriebsstätte“. Jede Fahrt zwischen der Wohnung und der ersten Betriebsstätte fällt unter die Entfernungspauschale.
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