· Fachbeitrag · Steuergestaltung
So beteiligen Sie Kinder oder andere Personen „atypisch still“ an Ihrem Planungsbüro
| Steuergünstige Vermögensgestaltungen und -übertragungen in der Familie sind ein wichtiges Thema für jeden Unternehmer; auch für Inhaber von Planungsbüros. Mit der „typisch stillen Beteiligung“ eines Kindes am Büro hat Ihnen PBP in der Ausgabe 1/2023 ein sinnvolles Modell vorgestellt. Neben der „typisch stillen“ gibt es auch die „atypisch stille“ Beteiligung. Erfahren Sie, was diese ausmacht und von der „typisch stillen“ Beteilung unterscheidet. |
Steuerliche Folgen und Vorteile der „atypisch still“
Die atypisch stille Gesellschaft kann in steuerlicher Hinsicht aus mehreren Gründen interessant sein. Drei Aspekte stechen heraus:
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