· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Voller Abzug bei Raumvermietung an eigene Ingenieur-GbR?
| Viele Ingenieure und Architekten nutzen neben dem aushäusigen Büro noch ein Arbeitszimmer im eigenen Haus. Der BFH muss jetzt klären, ob man den vollen Betriebsausgabenabzug geltend machen kann, wenn man diesen Raum an das eigene Planungsbüro vermietet. |
WICHTIG | Das Finanzgericht Nürnberg hatte zuvor nur einen Abzug in Höhe von maximal 1.250 Euro zugelassen (Urteil vom 16.6.2010, Az. 3 K 1992/2007), weil das Ingenieurbüro für Gebäudeausrüstung und seine neun Mitarbeiter den eigentlichen Bürositz in einem anderen Gebäude hatte. Der (Mit-)Inhaber der GbR versucht jetzt in der Revision vor dem Bundesfinanzhof (Az. VIII R 8/11), den vollen Betriebsausgabenabzug zugesprochen zu bekommen.
Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 3 | ID 31098820