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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Gekündigte Verträge: Fiskus will gesamtes Honorar besteuern

    | In PBP 4/2014 hatten wir Sie informiert, dass das Finanzamt eine neue Einnahmequelle entdeckt hat: Die Umsatzsteuer bei vorzeitig gekündigten Planungsverträgen. Umsatzsteuersonderprüfer stellen sich nämlich urplötzlich auf den Standpunkt, dass Sie auch auf das Honorar für die nicht mehr erbrachten Leistungen Umsatzsteuer berechnen und abführen müssen. Bisher war die gängige Meinung, dass es sich dabei um nicht umsatzsteuerbaren Schadenersatz handelt. |

     

    Wichtig | Die Sache, auf die uns ein PBP-Leser aufmerksam gemacht hat, hat sich leider nicht entspannt. Das Finanzamt (hier: Lörrach) beharrt auf seiner Meinung, dass auch auf das Honorar für die nicht mehr erbrachten Leistungen Umsatzsteuer abzuführen ist. Es hat alle Gegenargumente und Stellungnahmen an sich abprallen lassen. Der PBP-Leser wird also beim Finanzgericht klagen müssen, wenn er die Steuer (und zusätzliche Zinsen) nicht zahlen will. Ob er das tut, war zu Redaktionsschluss noch offen.

     

    PRAXISHINWEIS | Falls Ihnen Ähnliches widerfahren sollte, hilft Ihnen ein gutachtenähnlicher Beitrag von Rechtsanwältin Kornelia Reinke aus Bonn. Er belegt eindrucksvoll, warum auf das Honorar für die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen keine Umsatzsteuer erhoben werden darf. Sie finden den Beitrag auf pbp.iww.de unter der Abruf-Nr. 143341.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 3 | ID 43084135