· Fachbeitrag · Unfallversicherung
Büro organisiert Skireise: Sturz ist kein Arbeitsunfall
| Teambuilding wird groß geschrieben, auch in Architektur- und Ingenieurbüros. Skifreizeiten sind ein besonders beliebter Event. Ein Dämpfer kommt jetzt vom Sozialgericht (SG) Stuttgart. Das hat nämlich entschieden: Ein Unfall beim Skifahren (Unterschenkel- und Steißbeinfraktur), den ein Mitarbeiter bei einer mehrtägigen ‒ von Ihnen finanzierten und organisierten ‒ Reise erleidet, gilt nicht als Arbeitsunfall. |
Das SG wertete das Skifahren als unversicherte Tätigkeit (SG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2017, Az. S 13 U 4219/16, Abruf-Nr. 204429):
- Es sei objektiv nicht geeignet gewesen, den Zusammenhalt zwischen den Mitarbeitern zu stärken. Vom Skifahren seien bereits diejenigen Teilnehmer ausgeschlossen, die nicht Skifahren könnten oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage seien, diese Betätigung auszuüben.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig