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  • · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Das dürfen GGf in Architekten- und Ingenieur-GmbH verdienen

    | Gerade in Architekten- und Ingenieur-GmbH wird in der nächsten Betriebsprüfung verstärkt der Punkt geprüft, ob die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) angemessen ist oder ob sie nicht eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt. Wer hier nicht gut vorbereitet ist, muss mit Steuernachzahlungen rechnen. |

     

    PRAXISHINWEIS | Finanzverwaltung und Finanzgerichte ziehen dazu in der Regel betriebsexterne Gehaltsvergleiche aus Vergütungsstudien heran. Wir haben deshalb die aktuelle Studie der BBE-Unternehmensberatung, an der auch eine repräsentative Anzahl von Architekten- und Ingenieur-GmbH GmbH teilgenommen haben, ausgewertet und daraus entsprechende Zahlen abgeleitet, welche Vergütungen angemessen sind. Den siebenseitigen Beitrag finden Sie in wia.iww.de unter dem Reiter „Downloads“ in der Rubrik „Arbeitshilfen“ unter der Überschrift „Das dürfen GGf in Architekten- und Ingenieur-GmbH verdienen“.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 2 | ID 33279940