· Fachbeitrag · unternehmensführung
Das Geschäftsgeheimnisgesetz: So erkennen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse und schützen sie
von Rechtsanwalt Felix Pause, München
| Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) regelt den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen. Es gilt auch für Ingenieur- und Architekturbüros. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse erkennen und Geheimhaltungs-Maßnahmen in Ihrem Planungsbüro etablieren. |
Das verbirgt sich hinter dem Geschäftsgeheimnisgesetz
Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ist am 26.04.2019 in Kraft getreten (Abruf-Nr. 213758). Es beruht auf einer EU-Richtlinie und ersetzt die bisher maßgebenden §§ 17-19 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Unter den Begriff „Geschäftsgeheimnisse“ fallen die unterschiedlichsten Daten, Prozesse und Unterlagen: In Frage kommen Geschäftszahlen, Kunden- und Lieferantendaten, Geschäftsstrategien, Preiskalkulationen, Herstellungsverfahren, Konstruktionspläne, Softwareprogramme etc.
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