· Fachbeitrag · Unternehmensführung
Die DSGVO ist da: Der DSGVO-Notfallkoffer schützt Sie vor Abmahnanwälten und Behörden
von Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter Manfred Weigt, Bochum
| Die Datenschutzgrundordnung (DSGVO) ist seit dem 25.05. in Kraft. Sie haben sie noch nicht ganz umgesetzt? Dann entwickeln Sie einen Notfallkoffer, um sich für Diskussionen mit Abmahnanwälten und Behörden zu wappnen. Der Koffer hat 2 Bestandteile: Ihre Homepage und Ihren Datenschutzplan. Erfahren Sie, wie Sie auf die sichere Seite kommen. |
Homepage als Einfallstor für Abmahnanwälte
Die Homepage ist das Einfallstor für Abmahnanwälte. Machen Sie diese deshalb schnell DSGVO-fest. Es ist gar nicht so schwierig.
Das Impressum
Zunächst ist es erforderlich, dass Sie Ihr Impressum prüfen, eine Abweichungsanalyse vornehmen und das Impressum dann anpassen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig