· Fachbeitrag · Unternehmensführung
Die Honorarrechnung Ihres Steuerberaters: Empfehlungen für Ihre Prüfung und Verhandlung
| Als Architekt oder Ingenieur sind Sie es gewohnt, dass Auftraggeber über Ihr Honorar verhandeln wollen. Tun Sie vergleichbares mit der Gebührenrechnung Ihres Steuerberaters? Nein? Dann sollten Sie das ändern. Eignen Sie sich nachfolgend entsprechendes Basiswissen an, um die Rechnung prüfen und übers Honorar verhandeln zu können. Erfahren Sie außerdem, mit welchen Maßnahmen Sie Beratungskosten senken können. |
Grundsätzliches zum Steuerberatungshonorar
Das Steuerberatungshonorar ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt, die Sie auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer finden (www.bstbk.de). Je nach zu erledigender Aufgabe gibt es verschiedene Gebührenarten. Alle Gebühren der StBVV sind Nettobeträge. Die gesetzliche Umsatzsteuer kommt also noch dazu.
Gegenstandswert als Basis der Wertgebühr
Die häufigste Gebührenart ist die Wertgebühr. Sie gilt zum Beispiel für Steuererklärungen, Buchhaltung oder Gewinnermittlung und lässt sich aus einer der Tabellen hinter der StBVV (Tabelle A-E) ablesen. Die Tabelle enthält Honorarstufen mit ansteigenden Gebühren. Maßgebend für die Einstufung ist der Gegenstandswert. Je höher er ist, desto höher die zulässige Gebühr. Auf die Gebühr wird ein Gebührensatz angewandt. Er besagt, wie viel von dieser Gebühr berechnet wird. Die StBVV schreibt Mindest- und Höchstsätze vor.
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