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PartG mbB: Jetzt können auch Planer in Bayern die neue Rechtsform nutzen
| Seit dem 1. August 2015 können auch Architektur- und Ingenieurbüros in Bayern die neue - haftungsbeschränkende - Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) nutzen. An diesem Tag ist eine Änderung des entsprechenden Baukammergesetzes in Kraft getreten. |
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Die Partnerschaftsgesellschaft mbB: Jetzt können auch Planer die neue Rechtsform nutzen“, PBP 5/2014, Seite 22
- Beitrag „Die PartG mbB: Das unterscheidet sie in der Steuerbelastung von der GmbH“, PBP 6/2014, Seite 22
Quelle: ID 43529291