· Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Büronachfolge jenseits der Familie: Können Sie Anteile auch steuergünstig schenken?
| Wenn Sie keinen Nachfolger in der Familie haben, ist die Suche unter den eigenen ‒ leitenden ‒ Mitarbeitern die erste Option. Hohe „Einstandszahlungen“ sind ein Hinderungsgrund für Mitarbeiter, die prinzipiell Interesse hätten und auch befähigt wären. Um diese Hürde zu senken, wäre zu überlegen, solchen Mitarbeitern einen ‒ ersten ‒ Anteil am Büro zu schenken. Eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Sachsen-Anhalt lehrt nämlich, dass das steuerlich funktioniert. PBP empfiehlt aber, die anstehende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) abzuwarten. |
Nachfolgeregelung in Ehegatten-Ingenieurbüro
Im konkreten Fall wollten Ehegatten als Gesellschafter einer GmbH eine Nachfolgeregelung innerhalb der Familie herbeiführen. Sie sahen jedoch eine alleinige Übertragung der Anteile an ihren Sohn als kritisch an. Ihm fehlte die Branchenkenntnis; und er verfügte auch nicht über unternehmerische Erfahrungen. Die Lösung bestand dann darin, dem Sohn die wesentlichen Anteile zu übertragen und fünf leitenden Angestellten gleichzeitig ebenfalls Anteile an der GmbH zu gewähren (jeweils 5,08 Prozent).
Das Finanzamt sah in dieser Zuwendung an die Mitarbeiter lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn i. S. v. § 19 EStG. Die neuen Mitbüroinhaber wehrten sich dagegen. Sie zogen vors FG und klagten.
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