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  • · Fachbeitrag · unternehmensplanung

    Abgleich von BWA und Controlling: So bewerten Sie das Jahresergebnis von Büro und Projekten

    von Dipl.-Ing. Dagmar Kunick, Beraterin von Architektur- und Ingenieurbüros, Dresden

    | Die Ermittlung und Aktualisierung des Gemeinkostenzuschlags und der Stundensätze ist eine zentrale Voraussetzung für ein erfolgreiches Projekt- und Bürocontrolling. Die Beratungspraxis zeigt, dass dabei vor allem beim Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA), die in der Regel vom Steuerberater kommt, mit dem eigenen Controlling Unklarheiten bestehen. Fehlinterpretationen und falsche Zuordnungen können dazu führen, dass man nicht die eigentlich richtigen Stundensätze und Gemeinkostenzuschläge verwendet und damit ein falsches Bild vom Büro bekommt. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Ihre Zahlen immer stimmen. |

    Zusammenwirken von BWA und Controlling im Planungsbüro

    Die BWA liefert Umsätze, Kosten und Ergebnisse des laufenden Geschäftsjahrs monatsweise und kumulativ immer im Rückblick! Das Controlling liefert die kumulativen Projektdaten, und - in Abhängigkeit vom verwendeten Software-Programm - auch Periodenergebnisse. Ferner kann das Controlling auch für die Planung des kommenden Geschäftsjahrs genutzt werden.

     

    Ziel des Controlling ist es, die im Büro anfallenden Kosten auf die Projekte zu verteilen. Nur so ist es möglich, Projekte auf ihre Wirtschaftlichkeit auszuwerten. Das geht wiederum nur, wenn man Stundensätze und den Gemeinkostenzuschlag (richtig) kalkuliert und regelmäßig anpasst.