· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Unterschiedliche Versendungsarten: So lässt sich der Zugang von Schriftverkehr beweisen
| Oft kommt es zwischen Ihrem Büro, dem Auftraggeber und /oder ausführenden Unternehmen zum Streit über den Zugang eines Schriftstücks. Dreh- und Angelpunkt des Streits ist die Beweisbarkeit des Zugangs von rechtserheblichen Willenserklärungen. Häufig ist das der Fall z. B. bei der Kündigung von Verträgen, der Vereinbarung von Planungsänderungen, der Mahnung ausführender Unternehmer wegen Terminverzugs und vielen anderen Geschäftsvorfällen. PBP erklärt, mit welcher Versendungsart sich der Zugang eines Schreibens und seines Inhalts beweisen lässt. |
Beweis des Zugangs eines Schreibens
Die meisten Briefe werden mit normaler Post, Fax oder E-Mail versendet. Nur in Ausnahmefällen werden kostenintensivere Versendungsarten gewählt, wie das Einwurf-Einschreiben oder das Einschreiben mit Rückschein. Die Beweislast für den Zugang der Briefe trägt immer der, der sich darauf beruft.
Das Ergebnis vorweg: Je wichtiger die abgegebene Willenserklärung ist, desto eher sollten Sie bzw. Ihre Auftraggeber die Versendungsart Einwurf- bzw. Übergabe-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein wählen. Das gilt insbesondere, wenn mit etwaigen Zugangs-Spielereien der Gegenseite gerechnet werden muss. Umgekehrt gilt natürlich auch, dass Sie das Wissen um die Zugangsthematik nutzen können, um für sich selbst bzw. für Ihre Auftraggeber die eine oder andere Situation „meistern“ zu können.
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