· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Wirtschaftliche Projektabwicklung: BGH genehmigt den Planern zeitsparende Kommunikation
| Ein Architekt oder Ingenieur hat ein berechtigtes Interesse, seine Leistung effizient unter wirtschaftlicher Verwendung seiner Ressourcen zu erbringen und in diesem Zusammenhang unnötigen Zeitaufwand zu vermeiden. Daher kann es nicht als wichtiger Kündigungsgrund angesehen werden, wenn der Architekt oder Ingenieur versucht, nicht zielführende zeitraubende Gespräche zu vermeiden und Absprachen in strukturierten Formen zu erreichen. Diese erfreuliche Aussage hat das OLG Celle getätigt und dafür auch noch die Rückendeckung des BGH bekommen. |
Bauherr kündigte Vertrag wegen Kommunikationsproblemen
Im vorliegenden Fall ging es um die uneffektive Kommunikation bei der Aufstockung eines Wohngebäudes. Der Bauherr hatte den Architektenvertrag nach einigem Hin und Her fristlos gekündigt, weil er der Auffassung war, dass das Vertrauensverhältnis aufgrund der nicht funktionierenden Kommunikation zerstört war. Der Bauherr warf dem Architekten außerdem fehlende Kooperationsbereitschaft vor.
Der Architekt dagegen war der Auffassung, nur von seinem berechtigten Interesse Gebrauch gemacht zu haben, die Planungsabstimmungen ohne unnötigen Zeitaufwand strukturiert und effektiv durchzuführen.
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