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  • 04.03.2019 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Integrierte Fotovoltaikanlage: Fünf Jahre Gewährleistungsdauer

    | Wird ein Bürogebäude vollständig entkernt und als Studentenwohnheim neu aufgebaut, steht dies einer vollständigen Neuerrichtung gleich. Das hat zur Folge, dass für den Planer, der eine Fotovoltaikanlage in die Fassade über mehrere Stockwerke hinweg integriert, die fünfjährige Verjährungsfrist nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt. Das hat der BGH entschieden. |