· Fachbeitrag · Büromanagement
Berufshaftpflicht: Fallen und ungünstige Details in Bedingungswerken erkennen und beheben
von Oliver Moryson, Versicherungsfachwirt, Geschäftsführer tekton-plus GmbH & Co. KG Versicherungsmakler, Mülheim an der Ruhr
| Die Betriebshaftpflicht ist die mit Abstand wichtigste Versicherung Ihres Planungsbüros. Deshalb tun Sie gut daran, Ihr Bedingungwerk darauf abzuklopfen, ob es noch Ihrem Leistungsportfolio entspricht und/oder ob Deckungsausschlüsse vorliegen, die Sie im Falle eines Falles teuer zu stehen kommen können. Lernen Sie deshalb die neuesten Entwicklungen in punkto „Deckungsablehnungen“ kennen und informieren Sie sich über Trends aus dem Betriebshaftpflichtmarkt. |
Bauen ohne Bodengutachten
Es gibt Versicherungsgesellschaften, die die Deckung versagen, wenn von Ihnen als Architekt ein Bauvorhaben begonnen wurde, ohne dass ein Bodengutachten eingeholt wurde. Hängt ein Schaden kausal mit dem fehlenden Bodengutachten zusammen, wird der Versicherungsschutz mit der Begründung „bewusst pflichtwidriges Verhalten“ abgelehnt.
Wichtig | Der Versicherer muss zwar prinzipiell belegen, dass Sie einen bewussten Pflichtverstoß begangen haben. Die Rechtsprechung hat sich aber dahin entwickelt, dass die Nachweispflicht entfällt, wenn es sich um „Elementarwissen“ handelt, das Sie haben müssen. Und dieses Elementarwissen wird bei Schäden bejaht, die auf einem fehlenden Baugrundgutachten beruhen.
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