22.12.2014 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
Keine Künstlersozialabgabe für Leistungen einer Agentur-OHG
| Für Leistungen an eine Werbeagentur, die in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (OHG) firmiert, entsteht keine Künstlersozialabgabe. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt. |
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