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  • · Fachbeitrag · Vermögensplanung

    BU für Planer: Neuabschlüsse im Jahr 2015 werden teurer

    | Der Blick in die Renteninformation des Versorgungswerks zeigt, dass Sie für das Risiko Berufsunfähigkeit (BU) nur unzureichend abgesichert sind. Die Leistungen liegen in der Regel unter 50 Prozent des vorherigen Einkommens. Wer sich und seine Familie für den Ernstfall sinnvoll absichern möchte, kommt daher um eine private BU nicht herum. Weil die Prämien ab 2015 steigen werden, lohnt es sich, sich jetzt damit zu befassen. |

     

    Der Vorsorgeverein für Kammerberufe e.V. hat speziell für die planenden Berufe einen Rahmenvertrag zum privaten BU-Schutz aufgelegt (www.vvfk-ev.de). Die Kernpunkte sind:

    • Die private BU-Versicherung leistet schon ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Die Pflichtversicherung aus dem Versorgungswerk tritt dagegen nur ein, wenn Sie vollkommen berufsunfähig sind.
    • Einzigartig ist wohl der Punkt, dass man auch bei Diabetes, einem kürzlich erlittenem Bandscheibenvorfall und anderen Krankheitsfällen eine Absicherung erhalten kann - und dies ohne Ausschluss der Krankheitsfälle!
    • Das Angebot steht allen Personen innerhalb einer Bürogemeinschaft offen. Es gilt also auch für Selbstständige oder Angestellte, die nicht im berufsständischen Versorgungswerk Mitglied sein können.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 3 | ID 43058067