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  • 28.05.2020 · Nachricht · Versicherung

    Berufshaftpflicht bzw. Honorarrechtsschutz: Wo sind Fußangeln?

    | Ein Leser fragt: Nach BGB (und auch nach HOAI) ist es zulässig, mündliche Planungsverträge abzuschließen. Stimmt es, dass man bei einem nur mündlich abgeschlossenen Planungsvertrag keinen Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung genießt (Ausschlussklausel)? Die Antwort gibt Kai Doerk, Geschäftsführer bei der Asekurado Versicherungsmakler GmbH in Hamburg. |