30.05.2014 · Fachbeitrag · Versicherung
Versicherungsschutz trotz unterlassener Bodenuntersuchungen?
| Das Unterlassen, geotechnische Untersuchungen einzuholen, stellt einen objektiven Pflichtenverstoß gegen DIN 4020 dar, was zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Kann der Architekt aber nachweisen, dass er in der – wenn auch irrigen – Annahme handelte, die Bodenverhältnisse zu kennen, sodass geotechnische Untersuchungen entbehrlich seien, so scheidet ein bewusst pflichtwidriges Verhalten aus (Landgericht Bad Kreuznach, Urteil vom 7.3.2014, Az. 4 O 124/11; Abruf-Nr. 141593 ). |
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