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  • 27.07.2021 · Nachricht · Bauvertrag

    Umbau: Auftraggeber kann LV nicht funktional verstehen

    | Ein mit Einheitspreisen unterlegtes LV ist in der Regel ein LV und keine funktionale Leistungsbeschreibung. Das gilt vor allem beim Bauen im Bestand. Der Auftraggeber kann nicht erwarten, dass der Bauunternehmer schwer kalkulierbare Risiken übernimmt und für die im LV vereinbarte Vergütung alle Leistungen erbringt, um den Werkerfolg zu erreichen. Ist eine Leistung erforderlich, im LV aber nicht erwähnt, rechtfertigt das eine zusätzliche Vergütung. So entschied das Kammergericht (KG) Berlin. |