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  • · Fachbeitrag · Lph 8

    Nachträge und Terminclaims: So beraten Sie Auftraggeber zum neuen BGH-Urteil richtig

    von Rechtsanwältin Gabriela Böhm, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht u. a., Partnerin c.r.p. law. partnerschaft mbb, Frankfurt am Main

    | Als Objektüberwacher stehen Sie häufig vor der Herausforderung, Nachtragsforderungen von Auftragnehmern zu prüfen, die auf vermeintlichen Verzögerungen durch Vorunternehmer oder angeblich verletzten Mitwirkungspflichten Ihres Auftraggebers basieren. Eine aktuelle BGH-Entscheidung hilft Ihnen bei der Einschätzung, ob und wann die Nachträge berechtigt sind. PBP stellt Ihnen die Entscheidung vor und erläutert deren Folgen für Ihr Tagesgeschäft in der Objektüberwachung. |

    Die Problematik für Sie in der Lph 8

    In der Praxis werden Nachtragsforderungen und Terminclaims häufig mit Verzögerungen durch Vorunternehmer oder vermeintlich fehlenden Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers begründet.

     

    • Typische Beispiele aus der Praxis
    • Verspätete Vorunternehmerleistungen: Der Rohbauer kann nicht rechtzeitig beginnen, da der Tiefbauer seine Arbeiten nicht abgeschlossen hat.
    • Unzureichende Koordination: Gewerke behindern sich gegenseitig, weil der Auftraggeber angeblich keine ausreichenden Zeitpuffer eingeplant hat.
    • Verzögerte Bauablaufpläne: Der Auftragnehmer führt an, dass er wegen nicht rechtzeitig übermittelter Pläne den Bauablauf nicht einhalten konnte.