· Fachbeitrag · Lph 8
Nachträge und Terminclaims: So beraten Sie Auftraggeber zum neuen BGH-Urteil richtig
von Rechtsanwältin Gabriela Böhm, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht u. a., Partnerin c.r.p. law. partnerschaft mbb, Frankfurt am Main
| Als Objektüberwacher stehen Sie häufig vor der Herausforderung, Nachtragsforderungen von Auftragnehmern zu prüfen, die auf vermeintlichen Verzögerungen durch Vorunternehmer oder angeblich verletzten Mitwirkungspflichten Ihres Auftraggebers basieren. Eine aktuelle BGH-Entscheidung hilft Ihnen bei der Einschätzung, ob und wann die Nachträge berechtigt sind. PBP stellt Ihnen die Entscheidung vor und erläutert deren Folgen für Ihr Tagesgeschäft in der Objektüberwachung. |
Die Problematik für Sie in der Lph 8
In der Praxis werden Nachtragsforderungen und Terminclaims häufig mit Verzögerungen durch Vorunternehmer oder vermeintlich fehlenden Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers begründet.
|
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig