· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
Jetzt aktiv werden und von Erleichterungen bei öffentlichen Vergabeverfahren profitieren
| Die öffentlichen Stellen wollen Beschaffungen in Zeiten der Corona-Krise erleichtern. In vielen Bundesländern ist es möglich, ohne öffentliche Ausschreibungen zu agieren. Der Teufel scheint aber im Detail zu stecken. Denn es ist nicht eindeutig erkennbar, unter welchen Bedingungen die Erleichterungen gelten. Erfahren Sie am Beispiel von Niedersachsen, welche Erleichterungen vorgesehen sind und was das für Bewerbungsverfahren und Ausschreibungen in Ihrer Region bedeutet. |
Anwendungsfall Niedersachsen
Im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl Nr. 8/2020, Abruf-Nr. 215305) befindet sich u. a. folgende Passage:
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