· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
Vergaberecht 2016: Das gilt künftig bei der Vergabe von Bauleistungen
von RA Matthias Schneider, [ams]rechtsanwälte, Schriesheim
| Ab dem 18. April 2016 gelten für die Vergabe öffentlicher Aufträge neue Regeln. Das neue Vergaberecht ist für Sie nicht nur relevant, wenn es um die Bewerbung um Planungsaufträge geht (PBP 2/2016, Seite 10). Sie sind gut beraten, sich auch mit der Vergabe von Bauleistungen zu befassen. Wenn Sie nämlich den Auftrag erhalten haben und es an die Umsetzung des Projekts geht, stehen Sie auf der Auftraggeber-Seite. Er erwartet, dass Sie für ihn die Ausschreibungsunterlagen erstellen - rechtskonform wohlgemerkt. Der folgende Beitrag liefert passgenaue Informationen. |
Gesetz ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Vorweg: Das Gesetz hat mittlerweile die letzten bürokratischen Hürden genommen. Es ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2016 Teil I, Nr. 8, S. 203 ff).
Die wichtigsten Neuerungen bei der Bauleistungs-Vergabe
Die wichtigsten Neuerungen bei der Vergabe von Bauleistungen sind:
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