· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Stundenlohnarbeiten sind auch ohne Stundenzettel zu bezahlen
| Der Auftragnehmer kann der werkvertraglichen Verpflichtung zur Vorlage von Rapporten bzw. Stundenzetteln auch noch mit der Erteilung der Schlussrechnung Genüge tun, soweit darin die erforderlichen Angaben enthalten sind bzw. nachgeholt werden. Die unterbliebene Vorlage führt nicht ohne weiteres zum Verlust des Werklohnanspruchs, entschied jetzt das OLG Düsseldorf (Urteil vom 9.8.2013, Az. 22 U 161/12 ; Abruf-Nr. 140210 ). |
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Abrechnung im Stundenlohn: So gehen Sie mit Regiezetteln ausführender Unternehmen richtig um“, PBP 11/2013, Seite 14
Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 2 | ID 42460529