Das sieht man auch nicht alle Tage, dass die öffentliche Hand eine Anzeige schaltet, um Interessenten für eine Planungs- bzw. Bauaufgabe zu gewinnen. Konkret geht es um den neuen Campus für die Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg, der von Bundeswehr und Bundesbau als IPA-Projekt (Integrierte Projektabwicklung) ausgeschrieben ist. Bis zum 06.01. sucht man Allianz-Partner für die Objektplanung und bis zum 17.02.2025 für die Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT).
„Mit der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungsverordnung wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Bundesregierung reagiert damit auf den deutlichen Anstieg der ...
Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten, wie weit die Koordinierungspflicht des objektüberwachenden Architekten in der Lph 8 geht. Aus Unsicherheit über die tatsächliche Leistungsgrenze werden Leistungen
erbracht, ...
Die Vorschriften der HOAI setzen den Bestand eines nach den Vorschriften des BGB begründeten Anspruchs voraus. Sie regeln nicht die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein derartiger Anspruch vertraglich begründet oder wieder aufgehoben werden kann. Das hat das OLG Karlsruhe einmal mehr klargestellt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.12.2023, Az. 19 U 103/22, rechtskräftig).
Immer wieder scheiden Arbeitnehmer nach der Elternzeit aus. An der Stelle stellt sich dann die Frage, was mit deren Urlaubs(abgeltungs)anspruch passiert. Die Antwort hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) gegeben: Das Recht ...
Das öffentliche Interesse am Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien stehen bei Abwägung über dem Denkmalschutz. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in zwei Grundsatzurteilen ...
Digitale Technologien und neue Arbeitsweisen bieten Chancen, Ihren Workflow einfacher und effizienter zu gestalten. In nur 3 Tagen erfahren Sie ganz konkret, wie auch Ihr Planungsbüro von den neuen Werkzeugen für Planung, Bauleitung und Projektsteuerung profitiert.
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Das bloße Schweigen ist in der Regel keine Willenserklärung, sondern das Gegenteil einer Erklärung. Eine Ausnahme gilt für das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Hier muss der Empfänger unverzüglich widersprechen, wenn er den Inhalt des Schreibens nicht gegen sich gelten lassen will. Widerspricht er nicht, wird der Vertrag mit dem aus dem Bestätigungsschreiben ersichtlichen Inhalt rechtsverbindlich. Das hat das OLG Bamberg nochmals klargestellt.