01.10.2007 | Abgeltungsteuer
Mehr Nettorendite durch die Geldanlage über Praxis und Kanzlei
Derzeit ist es für Freiberufler eher uninteressant, Wertpapiere in das gewillkürte Betriebsvermögen aufzunehmen. So gelten für den Betriebs- und Privatbereich der gleiche Tarif, der gleiche Kostenabzug und das Halbeinkünfteverfahren. Nur bei Verlusten ergeben sich Vorteile, doch hier ist die vorherige Einlage insbesondere bei EÜR-Rechnern schwierig. Durch die Abgeltungsteuer sowie die Thesaurierungsoption für nicht entnommene Gewinne ändern sich die bisherigen Denkansätze. Dieser Beitrag zeigt Gestaltungsüberlegungen auf, ob und unter welchen Voraussetzungen Selbstständige, Sozietäten, Gemeinschaftspraxen oder Partnerschaften mit der betrieblichen Geldanlage künftig besser fahren können.
1. Steuerwandel ab 2009
Bislang werden Kapitalerträge im Privatvermögen nach §§ 20, 23 EStG unter Ausnutzung von Spekulationsfrist und Sparerfreibetrag schonend und im Betriebsvermögen als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG in voller Höhe versteuert. Kaum ein Arzt oder Anwalt kam bislang auf die Idee, seine Aktien(-fonds), Genossenschafts- oder GmbH-Anteile dem gewillkürten Betriebsvermögen zuzuordnen, zumal dies bei Freiberuflern mit Einnahmen-Überschussrechnung ohnehin schon schwierig ist. Zeichnet sich während der Haltedauer ein Verlustpotenzial ab, gelingt auch die nachträgliche Einbuchung nicht mehr, um das Minus gewinnmindernd zu berücksichtigen.
Das ändert sich im Rahmen der Abgeltungsteuer gründlich, da die privaten Freiheiten durch Halbeinkünfteverfahren, Spekulationsfrist und Werbungskostenabzug ganz entfallen, während sich im Rahmen der Gewinneinkünfte kaum Änderungen ergeben. Selbstständige mit hohen Gewinnausschüttungen im Privatbereich sollten bereits heute über eine Zuordnung zum Betriebsvermögen nachdenken und mit ihren nach 2008 erworbenen Aktientiteln hinsichtlich der anschließenden Gewinne nachziehen. Das bringt nicht nur eine Steuerfreiheit von 40 v.H., sondern auch Betriebsausgaben von 60 v.H. Dagegen lautet im Privatdepot das Ergebnis künftig volle Einnahmenerfassung und keine Werbungskosten.
Vergleich zu Anteilen an Kapitalgesellschaften | ||||||||||||||||||||||||||
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