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  • 01.04.2005 | Musterfall

    Optimale Altersvorsorge bei einem über 50-jährigen Freiberufler

    von Dipl.-Kfm. und Dipl.-Finw. (FH) Boris Rahming, Berlin

    Eine zu der persönlichen Lebenssituation passende Anlagegestaltung zu finden, ist eine schwierige Aufgabe. Der folgende Praxisfall stellt die Gestaltungsmöglichkeiten dar, die sich einem Freiberufler mit einem Anlagehorizont von weniger als zehn Jahren bieten. 

    1. Sachverhalt

    R ist selbstständiger Rechtsanwalt, 53 Jahre alt und verheiratet. Er möchte sein vorhandenes Vermögen so anlegen, dass es ihm als 60-jährigem zur Altersversorgung dient. In den vergangenen Jahren hat R sehr gut verdient. Sein Einkommen unterliegt dem Höchststeuersatz und seine Freibeträge für Zinsanlagen bei der ESt hat er bereits ausgeschöpft. Aus einem Immobilienverkauf hat er 200.000 EUR erlöst, die er nun mindestens sieben Jahre anlegen möchte. Ab 60 soll dieses Geld auf Wunsch zur Verfügung stehen. Da R das Geld für seine Altersversorgung fest eingeplant hat, ist ihm sehr an einem planbaren Verlauf der Anlage mit überschaubaren Wertschwankungen gelegen. Zudem soll auch ein zufriedenstellender Anlageerfolg erreicht werden. Diesen verspricht er sich vorwiegend durch Investitionen in Aktien oder anderen Unternehmensbeteiligungen. 

    2. Lösung

    In einem ersten Schritt sollte für R zunächst die richtige Anlagestruktur ermittelt werden. Auf dieser Basis lässt sich dann die für ihn passende Finanzentscheidung treffen.  

     

    2.1 Grundsätze zur richtigen Anlagegestaltung

    Nach allgemeinen Anlagegrundsätzen sollte der Aktienanteil eines Anlegers 100 v.H. abzüglich seines Lebensalters nicht überschreiten. Im vorliegenden Fall könnte damit der Aktienanteil bis zu 47 v.H. betragen (= 100 – 53). Weil R jedoch einen relativ planbaren Verlauf wünscht, sollte der Aktienanteil in seinem Fall auf 35 v.H. festgelegt werden.  

     

    2.1.1 Anlage mit Schwerpunkt Euroraum