01.04.2007 | Alternative Anlagestrategie
Wenn Selbstständige mit ihrem Vermögen stiften gehen
Aufgrund des seit 1949 kontinuierlich aufgebauten Vermögens gehen jährlich rund 200 Mrd. EUR auf die nächste Generation über. Dabei tritt auch zunehmend der Gedanke in den Vordergrund, angesammelte Besitztümer in Stiftungen einzubringen. Das kommt auch für vermögende Freiberufler in Betracht. In diesem Beitrag werden die aktuellen gesetzlichen Anforderungen dargestellt, unter denen sich der Stiftungsgedanke für die Familie oder die Allgemeinheit umsetzen lässt.
1. Der Trend zur Stiftung
Durch die Gesetze zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen sowie zur Modernisierung des Stiftungsrechts hat es in den vergangenen Jahren steuerliche Verbesserungen sowie Vereinfachungen im Stiftungsrecht über die §§ 10b EStG, 80 ff. BGB gegeben, was in Deutschland zu einer Renaissance führte. Die Anzahl jährlicher Neuerrichtungen hat sich von rund 180 Anfang der achtziger Jahre mehr als verfünffacht. 2006 wurden mit 899 so viele Stiftungen gegründet wie noch nie seit Kriegsende. Derzeit existierten rund 14.400 gemeinnützige und 1.000 private Stiftungen, was zu einem geschätzten Stiftungskapital von 60 Mrd. EUR geführt hat. Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wird diesen Trend durch den deutlich aufgestockten Sonderausgabenabzug noch verstärken.
Beweggründe, um eine Stiftung zu gründen, gibt es viele. Für Freiberufler kommt aber im Gegensatz zu Unternehmern nur selten die Sicherung von betrieblichem Vermögen in Betracht. Motive sind eher:
- Mangels Abkömmlingen oder qualifizierten Nachfolgern sind langfristige persönliche Ziele mit dem herkömmlichen Erbfall nicht erreichbar;
- Sicherung des Nachlasses als Ganzes oder in Teilbereichen;
- gemeinnützige Förderung von Projekten mit kräftiger steuerlicher Unterstützung;
- Fortdauer des Stifterwillens über mehrere Generationen hinweg und
- unerwartete Ereignisse wie ein plötzlicher Vermögenszuwachs oder persönlicher Schicksalsschlag sollen sinnvoll verarbeitet werden.
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