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  • 22.06.2011 | Arbeitszimmer

    Mittelpunkt der Gesamttätigkeit bei einem Lehrer und Schriftsteller im Nebenberuf

    Wenn der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, für einzelne Tätigkeiten jedoch kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Aufwendungen nur bis 1.250 EUR abgezogen werden (FG Münster 22.2.11, 1 K 3351/08 E).  

     

    Hintergrund: Hat der Steuerpflichtige mehrere Tätigkeiten, wird der „Mittelpunkt der Gesamttätigkeit“ in einer Gesamtbetrachtung aller Tätigkeiten ermittelt. Im Fall des Berufsschullehrers und nebenberuflich freien Schulbuchautors gab die Haupttätigkeit (der Unterricht in der Schule) den Mittelpunkt der Gesamttätigkeit vor. Dass der Mittelpunkt der schriftstellerischen Tätigkeit im Arbeitszimmer lag, reichte nicht, um den Mittelpunkt der Gesamttätigkeit ebenfalls dorthin zu verlegen.  

     

    Weiterführender Hinweis

    • Arbeitszimmer: BMF-Schreiben zu den Anwendungsfragen der rückwirkenden Neuregelung (Kratzsch, PFB 11, 128)
    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 178 | ID 146003