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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen für einen Golfclub

    | Das FG Köln hat in einem Verfahren zur Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen für einen Golfclub die Revision mit der Begründung zugelassen, es sei mit Blick auf die geänderte Rechtsprechung des BFH ( 21.9.09, GrS 1/06 ) von grundsätzlicher Bedeutung, ob Beiträge zu einem Golfclub weiterhin in voller Höhe nicht abzugsfähig seien ( FG Köln 16.6.11, 10 K 3761/08 ). |

     

    In der Sache selbst hatte es entschieden, dass ein Sportartikel-Händler den Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub auch nicht anteilig als Betriebsausgabe geltend machen könne. Eine Trennung der betrieblichen und privaten Veranlassungsbeiträge sei nicht möglich. Es fehle an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Gemischte Aufwendungen: Aufteilung von Reise- und Fortbildungskosten bei selbstständigen Ärzten (Bingel/Göttsching, PFB 11, 68)
    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 263 | ID 29014280