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  • · Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt

    Wichtige Entscheidungen für die Freiberufler-Beratung

    | In diesem Beitrag haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden. |

    1. Aufzeichnungspflichten für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei einen selbstständig Tätigen

    Das FG Hessen (13.10.22, 10 K 1672/19; Rev. BFH VIII R 6/24) hat entschieden, dass die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gemäß § 4 Abs. 7 EStG bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermittelt, in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nur dann erfüllt sind, wenn sämtliche Aufwendungen einzeln fortlaufend in einem gesonderten Dokument oder Datensatz aufgezeichnet werden.

     

    Aufwendungen i. S. d § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4, 6b und 7 EStG sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen (§ 4 Abs. 7 S. 1 EStG). Soweit diese Aufwendungen nicht bereits nach § 4 Abs. 5 EStG vom Abzug ausgeschlossen sind, dürfen sie bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden, wenn sie besonders aufgezeichnet sind. Bei den Aufzeichnungspflichten nach § 4 Abs. 7 EStG handelt es sich um eine zusätzliche materiell-rechtliche Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug. Bei Verstößen droht das Abzugsverbot. Dieses Abzugsverbot wird auch bei Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG so umgesetzt, dass die betroffenen Aufwendungen dem Gewinn als Betriebseinnahme hinzugerechnet werden.