· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Fahrten zwischen Wohnung und Einrichtung des Kunden
| Fahrten eines Unternehmers zwischen der Wohnung und der Einrichtung eines Kunden sind nur dann Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG, wenn der Unternehmer in der Einrichtung des Kunden eine eigene Betriebsstätte i.S. von § 12 AO unterhält. Der sich aus der Rechtsprechung des VI. BFH-Senats ergebende Grundsatz, dass die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers i.S. von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG darstellt, ist entsprechend auf Aufwendungen im betrieblichen Bereich anzuwenden ( FG Düsseldorf 19.2.13, 10 K 829/11 E, EFG 13, 765, Rev. BFH X R 13/13 ). |
PRAXISHINWEIS | Eine Betriebsstätte i.S. von § 12 S. 1 AO wird nicht schon dadurch begründet, dass dem Freiberufler irgendein für seine Tätigkeit geeigneter Raum zur ständigen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Zu einer Betriebsstätte wird dieser nur dann, wenn der Freiberufler eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die von ihm genutzte Einrichtung hat. |