01.01.2007 | Bundesministerium der Finanzen
Einnahmenüberschussrechner müssen in 2006 ihrer Steuererklärung die Anlage EÜR beifügen
Für 2006 müssen Einnahmenüberschussrechner ihrer Steuererklärung zwingend eine Gewinnermittlung nach der amtlichen Anlage EÜR beifügen, wenn die Betriebseinnahmen über 17.500 EUR liegen – so das BMF mit Schreiben vom 21.9.06 (IV A 7 - S 1451 - 46/06, Abruf-Nr. 063210). Lediglich bei Einnahmen unter 17.500 EUR reicht auch weiterhin die formlose bisherige Gewinnermittlung aus. Für die Grenze sind die Einnahmen pro Betrieb und nicht wie bei der Kleinunternehmergrenze im UStG die aus sämtlichen Tätigkeiten maßgebend. Dabei ist die Einnahmenhöhe jedes Jahr neu zu prüfen. Geben Selbstständige, deren Gewinn oberhalb der Grenze liegt, das Formular nicht ab, kann dies mit Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden. Ein Verspätungszuschlag ist hingegen nicht möglich, weil die neue Anlage nicht Teil der Steuererklärung ist. Neben der ausgefüllten dreiseitigen Anlage EÜR muss die individuelle Gewinnermittlung nicht mehr automatisch beigefügt werden. Sie kann aber zur individuellen Erläuterung von ermittelten Zahlen dienen. (GB)