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  • 01.12.2007 | Checkliste Steuergestaltung

    Gestaltungsvorschläge zur Steueroptimierung zum Jahreswechsel 2007/2008

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Neujahr 2008 ist nur noch wenige Wochen entfernt und beschert Selbstständigen die Reichensteuer für Gewinneinkünfte sowie die Unternehmensteuerreform. Zudem gibt es eine Flut von weiteren gesetzlichen Änderungen, vor allem über das Jahressteuergesetz 2008. Die verbleibenden Wochen des Jahres sollten nicht nur dazu genutzt werden, Steuerminderungspotenzial zu sichten und die richtigen Weichen für 2008 zu stellen. Freiberufler müssen dabei neben Kanzlei oder Praxis bei jeder privaten Anlageentscheidung, Neuinvestition und Depotumschichtung schon die Abgeltungsteuer 2009 und angestellte Ärzte die geänderten Lohnsteuerrichtlinien 2008 im Blick haben. Dieser Beitrag enthält wichtige Tipps und Gestaltungsüberlegungen, die unter Berücksichtigung der aktuellen Steueränderungen als Anregungen dienen sollen. 

    1. Generelle Überlegungen zur Gewinnverlagerung

    Eine Gewinnverschiebung aufgrund unterschiedlicher Progression in 2007 und 2008 können Freiberufler als EÜR-Rechner optimal durch eine Zahlungsverlagerung erreichen. Bei hohem Einkommen ist dabei die Reichensteuer von 45 v.H. einzubeziehen, die ab 2008 auch für Gewinn-einkünfte einen Aufschlag von 3 v.H. beim zu versteuernden Einkommen oberhalb von 250.000 EUR bringt. Bei der Gewinnverlagerung sind folgende Aspekte einzubeziehen: 

     

    1.1 Zahlungsflüsse optimieren

    Betriebsausgaben werden vor oder nach Neujahr bezahlt und Ausgangsrechnungen entsprechend terminiert, indem die Grundsätze des § 11 EStG zum Zu- und Abflussprinzip genutzt werden. Hierbei ist die Ausnahmeregel für regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Zeitraum vom 21.12.07 bis zum 10.1.08 etwa bei Leasingraten oder Mieten und auch bei der Umsatzsteuervorauszahlung im Januar für das abgelaufene Jahr (BFH 1.8.07, XI R 48/05) zu beachten. Ebenso kommen Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen für eine Dauer von bis zu fünf Jahren in Betracht (§ 11 Abs. 2 S. 3 EStG), entsprechende Betriebseinnahmen für einen längeren Zeitraum lassen sich wahlweise verteilen (§ 11 Abs. 1 S. 3 EStG). 

     

    1.2 Sofortabzug nutzen

    Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 410 EUR besteht in 2007 noch die Wahl zwischen Sofortabschreibung und Verteilung über die Nutzungsdauer. Nach dem Jahreswechsel kommt es bei den Gewinneinkünften und für EÜR-Rechner über den durch das Jahressteuergesetz 2008 geänderten § 4 Abs. 3 S. 3 EStG zu einer zwingenden AfA bis 150 EUR und der Verteilung über fünf Jahre bis 1.000 EUR durch den neuen Sammelpool. Sofern das Anlagegut über 410 EUR kostet, verbessert sich die Abschreibung künftig insoweit, dass es auch beim Kauf im Dezember zur vollen und bei längerer Nutzungsdauer zu höherer Jahres-AfA kommt. Sofern der Gegenstand voraussichtlich keine fünf Jahre im Betrieb verbleiben soll, ist der Erwerb in 2007 günstiger. Anschließend zählt der Restbuchwert aus dem Sammelpool nicht mehr gewinnmindernd bei Verkauf oder Entnahme.