29.11.2010 | Checkliste
Wichtige anhängige FG-Verfahren für Freiberufler
von StB Dipl.-Volksw. Jürgen Derlath, Münster
In mehreren Entscheidungen hat sich der BFH 2010 zu relevanten Themen für Freiberufler geäußert, zuletzt etwa zur Einkünftequalifizierung im IT-Bereich (PFB 10, 89), zur Berufsbetreuung (PFB 10, 258) oder zum gewerbesteuerlichen Infektionsrisiko bei der Anstellung von Mitarbeitern (PFB 10, 176). Aber noch immer ist eine stattliche Anzahl an Verfahren anhängig, die für die Freiberuflerberatung bedeutsam sind. Die Checkliste enthält eine Auswahl der wichtigsten Verfahren (Stand November 2010).
1. Einkünftequalifikation
Die Einkünftequalifikation bereitet häufig in der Abgrenzung zu den gewerblichen Einkünften (Abfärbung, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) und zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit (u.a. Scheinselbstständigkeit bei Ärzten) Probleme.
1.1 Abgrenzung von der gewerblichen Tätigkeit
Insbesondere die Beschäftigung von Mitarbeitern wird steuerlich unterschiedlich beurteilt, je nach dem, ob der Freiberufler ein Katalogberufler ist oder einer sonstigen freiberuflichen Tätigkeit nachgeht.
- Bei freiberuflich tätigen Berufsträgern reicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ein leitendes und eigenverantwortliches Tätigwerden (Stempeltheorie).
- Wer eine sonstige selbstständige Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) ausübt, muss dies jedoch höchstpersönlich tun. Insoweit reicht eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit nicht aus (Vervielfältigungstheorie).
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