01.09.2007 | Der praktische Fall
So machen Sie aus einem „hoffnungslosen“ Fall einen A-Rating-Kandidaten
Für Steuerberater kann die Ratingberatung einen lukrativen Geschäftszweig darstellen, so ist letztlich jedes Unternehmen einschließlich Freiberufler von diesem Thema betroffen. Dabei kann sich die Verbesserung der Ratingnote in barer Münze auszahlen. Denn bei geschickter Verhandlung mit der Bank lassen sich nach einer Verbesserung oft mehrere Basispunkte bei den Kreditzinsen einsparen. Vor allem bei „schwierigen Fällen“ lohnt es sich, einen mit dem Thema Rating vertrauten Berater einzusetzen. Unternehmen, die aufgrund einer oft schon seit mehreren Jahren bestehenden Fehlentwicklung langsam aber sicher zum Sanierungsfall geworden sind, können so bei der Hausbank punkten. Dieser Musterfall soll die richtige Vorgehensweise zu einem Neuanfang eines scheinbar „hoffnungslosen“ Falles aufzeigen.
1. Rating als Kommunikationsaufgabe
Welche Kriterien besonders wichtig sind, um die Bonitätseinstufung des Kunden zu verbessern, erfährt der steuerliche Berater am besten direkt bei dem jeweiligen Kreditinstitut. Inzwischen pflegen nahezu alle Banken eine Politik der Transparenz gegenüber ihren Kunden im Hinblick auf das Thema Basel II und Rating. Der Ausgangspunkt einer Ratingberatung besteht darin, zunächst einmal das Gespräch mit der Bank aufzunehmen, die Ratingnote des Kunden zu erfragen und eine Rückmeldung darüber zu erbitten, welche Schwachpunkte beim Unternehmenskunden die Bank für verbesserungswürdig hält. Je nach Größe des Unternehmens stellen die Banken teilweise umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung, meist eine Mischung aus allgemeinen Ratinginformationen verbunden mit konkreten Hinweisen zum Unternehmen des Kunden. Darauf aufbauend lassen sich die relevanten Kriterien rasch ermitteln.
Beachte: Zwischen Mandant, Berater und Bank ist die Kommunikation oft ausschlaggebend dafür, welche Entscheidungen vom Kreditinstitut getroffen werden. Trotz aller IT-Systeme zur Ermittlung eines Ratings bleibt vor allem die Aufrechterhaltung eines bestehenden Engagements Vertrauenssache.
Der steuerliche Berater sollte sich diesen Aspekt immer wieder vor Augen halten. Da es bei Ratinggesprächen nicht selten um die Existenz von Unternehmen geht, stellt die Kommunikation für alle Beteiligten eine Stresssituation dar. An dieser Stelle muss der steuerliche Berater auch mit ihm vielleicht ungewohnten Situationen umgehen können – wie z.B., wenn der Kunde im Bankgespräch plötzlich ausfällig wird oder wenn sich der Gesprächspartner der Bank nicht an Absprachen hält. Am besten ist es hier, solche Situationen vorab zumindest gedanklich durchzuspielen. Dabei sollte sich der Berater auch in die Lage des Kreditinstituts hineinversetzen, um die relevanten Punkte richtig zu bearbeiten.
2. Sachverhalt: Eine Werbeagentur auf Talfahrt
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