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  • 23.12.2009 | Doppelte Haushaltsführung

    Lebensmittelpunkt auch nach Jahren noch am Wohnort der Eltern

    Eine alleinstehende Ärztin, die ihre sozialen Kontakte im Wesentlichen auf ihre Familie (Eltern, Geschwister) beschränkt, kann auch nach jahrelanger auswärtiger Berufstätigkeit ihren Lebensmittelpunkt nach wie vor am Wohnort der Familie haben und die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung erfüllen (FG Saarland 20.10.09, 2 K 1128/07, Abruf-Nr. 094042). Zwar spricht bei nicht verheirateten Arbeitnehmern, je länger die Auswärtstätigkeit dauert, immer mehr dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt wurden und die Heimatwohnung nur noch für Besuchszwecke vorgehalten wird (zuletzt BFH 10.2.00, VI R 60/98, BFH/NV 00, 949). Jedoch hatte die Ärztin glaubhaft dargetan, dass sie insbesondere auch keine privaten Beziehungen zu Arbeitskollegen gepflegt hat, ihre Aufenthalte am Arbeitsort konzentriert ihrer Arbeit gegolten haben und, soweit neben der beruflichen Tätigkeit freie Zeit zur Verfügung gestanden hat, sie diese zum Ausschlafen und nicht zur Freizeitgestaltung (Sport, Kultur usw.) genutzt hat.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 1 | ID 132367