31.08.2009 | Einnahmenüberschussrechnung
Wahlrecht entfällt erst mit Abschlusserstellung
Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz (BFH 19.3.09, IV R 57/07, Abruf-Nr. 092022). Bislang galt, dass die Entscheidung zugunsten der Gewinnermittlung durch Bilanzierung bereits gefallen ist, wenn der Unternehmer zu Beginn des Jahres eine Eröffnungsbilanz aufstellt und eine laufende Buchführung einrichtet.
Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 229 | ID 129634