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  • 21.01.2008 | Erbschaftsteuerreform

    Wenig Licht und viel Schatten für das Vermögen von Freiberuflern

    von RA StB Oliver Holzinger FASteuerrecht, Dortmund

    Der Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) sieht nach der Vorgabe des BVerfG (7.11.06, BStBl II 07, 192) eine generelle Bewertung aller Vermögensarten zu Marktpreisen vor. Dabei dürfen in einem zweiten Schritt Vergünstigungen gewährt werden – etwa durch höhere Freibeträge für den engen Familienkreis und Verschonungsregeln für das Betriebsvermögen. Hiervon haben Freiberufler aber wenig, da die Fortführungsklauseln strenger als nach derzeitigem Recht sind. Dieser Beitrag stellt Einzelheiten dar und gibt Handlungsempfehlungen. 

    1. Neue Freibeträge und Tarife

    Höhere Freibeträge für nahe Angehörige und deutlich anziehende Steuersätze für entfernt Verwandte: Auf diesen einfachen Nenner lassen sich die neuen Tarife zusammenfassen. Auffallend ist die Gleichstellung der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit der Ehe beim persönlichen und Versorgungs-Freibetrag, nicht hingegen bei der Steuerklasse. Die neuen Beträge und Sätze gelten bei unentgeltlichen Erwerben unter Lebenden und von Todes wegen ab Inkrafttreten des neuen ErbStG. Das für Todesfälle ab dem 1.1.07 eingeräumte Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht gilt nicht für die persönlichen Freibeträge. 

     

    1.1 Persönliche und sachliche Freibeträge

     

    derzeit 

    geplant 

    Erhöhung 

    Ehegatte 

    307.000 EUR  

    500.000 EUR  

    193.000 EUR 

    Eingetragener Lebenspartner 

    5.200 EUR 

    500.000 EUR 

    494.800 EUR 

    Kinder, Stiefkinder und Enkel, wenn Eltern verstorben 

    205.000 EUR 

    400.000 EUR 

    195.000 EUR 

    Enkel 

    51.200 EUR 

    200.000 EUR 

    148.800 EUR 

    Eltern und Voreltern im Erbfall 

    51.200 EUR 

    100.000 EUR 

    48.800 EUR 

    Steuerklasse II (Geschwister, Eltern bei Schenkung) 

    10.300 EUR 

    20.000 EUR 

    9.700 EUR 

    Steuerklasse III (Entfernt Verwandte, Lebensgefährte) 

    5.200 EUR 

    20.000 EUR 

    14.800 EUR 

    Versorgungsfreibetrag Ehegatte 

    256.000 EUR 

    256.000 EUR 

    - eingetragener Lebenspartner 

    256.000 EUR 

    256.000 EUR 

    - Kinder, nach Alter gestaffelt 

    bis 52.000 EUR 

    bis 52.000 EUR 

    Beschränkt Steuerpflichtige 

    1.100 EUR 

    2.000 EUR  

    900 EUR 

    Hausrat Steuerklasse I 

    41.000 EUR 

    41.000 EUR 

    0  

    Bewegliche Gegenstände I 

    10.300 EUR 

    12.000 EUR 

    1.700 EUR 

    Hausrat und andere Gegenstände in den Klassen II und III 

    10.300 EUR 

    12.000 EUR 

    1.700 EUR 

    Betriebsvermögen, Freibetrag 

    225.000 EUR 

    0  

    -225.000 EUR 

    - Freigrenze 

    0  

    150.000 EUR 

    150.000 EUR 

    - Bewertungsabschlag 

    35 v.H.  

    85 v.H.  

    50 v.H.  

     

    Steuersätze in Prozent

    Vermögen bis (in EUR) 

    Klasse I 

    Klasse II 

    Klasse III 

    alt 

    neu 

    alt/neu 

    alt 

    neu 

    alt 

    neu 

    52.000 

    75.000 

    12 

    30 

    17 

    30 

    256.000 

    300.000 

    11 

    17 

    30 

    23 

    30 

    512.000 

    600.000 

    15 

    22 

    30 

    29 

    30 

    5.113.000 

    6.000.000 

    19 

    27 

    30 

    35 

    30 

    12.783.000 

    13.000.000 

    23 

    32 

    50 

    41 

    50 

    25.565.000 

    26.000.000 

    27 

    37 

    50 

    47 

    50 

    darüber hinaus 

    30 

    40 

    50 

    50 

    50 

     

     

    1.2 Gestaltungsoptimierung nach alten und neuen Tarifen