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  • 20.04.2011 | Ertragsteuern

    Beurteilung ärztlicher Laborleistungen

    von StB Thomas Ketteler-Eising, Köln

    Eine aktuelle OFD-Verfügung nimmt zur ertragsteuerlichen Beurteilung von ärztlichen Laborleistungen Stellung (OFD Niedersachsen 27.1.11, G 1401 - 9 St 254, S 2246 - 22 - St 224). Sie geht insbesondere auf verfahrensrechtliche Aspekte von Laborgemeinschaften ein, die lediglich kostendeckend für die beteiligten Ärzte Untersuchungsleistungen erbringen. Hintergrund ist die Änderung des § 25 Abs. 3 BMV-Ä.

     

    Anmerkungen

    Diese Laborgemeinschaften müssen für die beteiligten Ärzte nun folgende Zahlen zusammenstellen:  

     

    • Die anteiligen Betriebsausgaben werden vom Betriebsstätten-FA der Laborgemeinschaft festgestellt und den FÄ übermittelt, die für die Gewinnermittlung der beteiligten Ärzte zuständig sind.
    • Die anteiligen Betriebseinnahmen, also die Einnahmen aus den Zahlungen der kassenärztlichen Vereinigungen (KV) an die Laborgemeinschaft.

     

    Die anteiligen Betriebseinnahmen sind zu ermitteln, da die Finanzverwaltung unterstellt, dass die KV an die Laborgemeinschaften auf einem abgekürzten Zahlungsweg leistet. Denn steuerlich werden diese Zahlungen den beteiligten Ärzten (und nicht der Laborgemeinschaft) als Betriebseinnahmen zugerechnet. Der einzelne Arzt muss seinen Anteil an den KV-Zahlungen als Betriebseinnahmen im Rahmen der eigenen Gewinnermittlung erfassen. Hierfür benötigt er den auf ihn entfallenden Teil der KV-Zahlungen an die Laborgemeinschaft.