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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Beteiligungen an Laborgemeinschaften im Fokus der Betriebsprüfung

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Unzählige Arztpraxen beteiligen sich an Laborgemeinschaften. Doch wie werden die Beteiligungen und Zahlungen an die Laborgemeinschaft steuerlich zutreffend eingeordnet? In der Praxis erfolgen hier oft Fehler, regelmäßig werden Zahlungen doppelt als Betriebsausgabe erfasst. Im Rahmen von Betriebsprüfungen handelt es sich deshalb gewöhnlich um einen Prüfungsschwerpunkt. Werden in diesem Bereich Feststellungen getroffen, kommt es meist zu empfindlichen Steuernachforderungen nebst entsprechender Verzinsung. |

    1. Laborleistung ist nicht gleich Laborleistung

    Zur steuerlichen Behandlung von Beteiligungen und Zahlungen an Einzellabore und Laborgemeinschaften hat die Finanzverwaltung (BMF 12.2.09, IV C 6 - S 2246/08/10001) umfangreich Stellung bezogen. Das BMF-Schreiben wurde von der OFD Niedersachsen (27.1.11, G 1401 - 9 - St 254 S 2246 - 22 - St 224) ergänzt. Danach sind folgende Fallgruppen für die steuerliche Einordnung zu unterscheiden:

     

    • 1. Die Laborleistungen werden von einem Einzellabor (niedergelassener Laborarzt) erbracht.