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  • 06.05.2008 | Finanzgericht Düsseldorf

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei Schenkung eines geschlossenen Immobilienfonds-Anteils

    Werden Anteile an geschlossenen Immobilienfonds innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung unentgeltlich übertragen, liegt keine Einkünfteerzielungsabsicht vor. Verluste aus Vermietung und Verpachtung wirken sich in diesen Jahren steuerlich nicht aus (FG Düsseldorf 10.10.07, 7 K 2177/04 F, rkr., Abruf-Nr. 081184). Im Streitfall war der Vater an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt. Aus dieser Beteiligung wurden ihm drei Jahre lang steuerlich Verluste aus Vermietung und Verpachtung zugewiesen. Im vierten Jahr, als keine Verluste mehr zu erwarten waren, schenkte er den Fondsanteil seinem Sohn und zeichnete neue Anteile, aus denen ihm erneut Verluste zugewiesen wurden. Dies hatte zur Folge, dass das FA wegen fehlender Einkünfteerzielungsabsicht die Verluste aus der übertragenen Beteiligung nicht anerkennen wollte.  

     

    Grundsätzlich wird bei unbefristeter Vermietung die Einkünfteerzielungsabsicht unterstellt, selbst wenn über einen längeren Zeitraum Verluste auflaufen. Problematisch ist jedoch, wenn, wie hier, die Fondsanteile übertragen werden, bevor ein Totalüberschuss erzielt wurde. Je geringer der Abstand zwischen Kauf und Verkauf ist, desto eher kann dem Steuerpflichtigen die Veräußerungsabsicht von vornherein unterstellt werden. Zwar besteht die Möglichkeit, diesen Anscheinsbeweis zu widerlegen. Die Beweislast trägt dann aber der Steuerpflichtige. (JD) 

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 107 | ID 119141