01.04.2006 | Finanzgericht Köln
Umsatzsteuerfreiheit einer Referententätigkeit
Führt ein Steuerberater und Rechtsanwalt, der habilitiert und im Besitz einer Lehrberechtigung für Steuerrecht ist, für die Steuerberaterkammer auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsrechts eine eintägige Fortbildungsveranstaltung durch, ist diese Leistung von der USt befreit, wenn die Veranstaltung mit dem Unterricht an Schulen oder Hochschulen vergleichbar ist. Die für die Veranstaltung angefertigten Manuskripte und die Übertragung der an ihnen bestehenden Urheberrechte stellen unselbstständige Nebenleistungen dar, die das rechtliche Schicksal der Hauptleistung teilen – so das FG Köln mit Urteil vom 16.8.05 (9 K 2708/01, Rev BFH V R 58/05, Abruf-Nr. 060456). Im Ausgangsfall waren die Leistungen aus der Referententätigkeit nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der 6. MwSt-Richtlinie von der USt befreit, da der Steuerpflichtige nicht nur eine Vortragstätigkeit, sondern den Seminarteilnehmern „Unterricht“ i.S. der Richtlinie erteilt habe. Auf Grund seiner didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten habe er den Teilnehmern Wissen einschließlich der Fähigkeit zu dessen Umsetzung in der Beratungspraxis vermittelt. Auch genügte das wissenschaftliche und fachliche Niveau der von der Bundessteuerberaterkammer veranstalteten Seminare qualitativ den Ansprüchen eines Hochschulseminars, sodass die Seminarthemen mit einem Hochschulunterricht vergleichbar waren. (CN)