01.04.2007 | Finanzgericht Niedersachsen
Neuregelung zur Entfernungspauschale ist verfassungswidrig
Das FG Niedersachsen (2.3.07, 7 V 21/07 und 27.2.07, 8 K 549/06, Vorlage BVerfG 2 BvL 1/07, Abruf-Nr. 070852) hält die ab dem 1.1.07 geltende Neuregelung in § 9 Abs. 2 EStG für verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG verstößt. Im Fall ging es um den Eintrag eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für die Fahrt zur Arbeit ab dem ersten Kilometer. Diesen Eintrag hatte das FA gesetzeskonform abgelehnt. Das FG sieht darin sowohl einen Verstoß gegen das im Steuerrecht geltende subjektive als auch gegen das objektive Nettoprinzip. Die Neuregelung führt zu einer verfassungswidrigen Besteuerung des Existenzminimums, wenn bei Ansatz der Aufwendungen als Werbungskosten keine Einkommensteuer anfallen würde, bei fehlender Abzugsfähigkeit aber Steuern zu entrichten sind. Darüber hinaus lässt der Gesetzgeber für Betroffene zwangsläufig entstehende erwerbsbedingte Kosten nicht mehr als Werbungskosten zu. Diese grundsätzliche Verfassungswidrigkeit kann auch nicht durch das Ziel der Haushaltskonsolidierung gerechtfertigt werden. Arbeitnehmer und Selbstständige können derzeit die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit mittels Einspruch gegen die abweichende Feststellung der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte gemäß § 39a Abs. 4 EStG oder den Vorauszahlungsbescheid vorbringen. (OH)