· Fachbeitrag · JStG 2024 und weitere Gesetze
Die wichtigsten Neuregelungen für Freiberufler
von StB Christian Herold, Herten, www.herold-steuerrat.de
| Ende 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 und dem ‒ massiv entschlackten ‒ Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Zuvor wurden das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 verabschiedet. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen vorgestellt, die vor allem in der Freiberufler-Beratung eine Rolle spielen. |
1. Neuregelungen für Kleinunternehmer
Unternehmer, die gewisse Umsatzgrößen nicht überschreiten, können die Kleinunternehmerregelung nutzen. Bereits mit dem Wachstumschancengesetz gab es Änderungen für Kleinunternehmer. Das JStG 2024 bringt weitere Neuregelungen.
1.1 Erhöhung der Schwellenwerte für Kleinunternehmerregelung
Bislang konnten Unternehmer die Kleinunternehmerregelung wählen, wenn ihr Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Vorjahr nicht höher als 22.000 EUR war und im laufenden Jahr voraussichtlich (Prognose!) nicht höher als 50.000 EUR sein wird.
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