01.03.2007 | Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Finanzverwaltung gibt Checkliste für die Einbringung freiberuflicher Praxen heraus
Der Bundesrechnungshof hat die steuerliche Behandlung der Einbringung freiberuflicher Praxen in Personengesellschaften nach § 24 UmwStG geprüft und dabei Mängel sowohl in der Sachverhaltsaufklärung als auch in der Rechtsanwendung festgestellt. Insbesondere wurde beanstandet, dass seitens des FinMin Mecklenburg-Vorpommern die notwendigen Gesellschaftsverträge oft nicht angefordert wurden und beim Steuerpflichtigen häufig kein Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 3 nach § 4 Abs. 1 EStG erfolgte – entsprechende Bilanzen wurden ebenfalls nicht angefordert. Dadurch war nicht erkennbar, ob Altforderungen ertragswirksam erfasst oder dem Einbringenden Gegenleistungen auch in Form einer Darlehensforderung gewährt wurden, die zur Entgeltlichkeit und damit zur Aufdeckung stiller Reserven führen. Bei Zahlungen des aufgenommenen Gesellschafters waren weder die Höhe der Zuzahlungen aktenkundig noch war die Frage geklärt, ob diese in dessen Privatvermögen (steuerschädlich) oder in das Betriebsvermögen der Personengesellschaft (steuerunschädlich) erfolgten. Vor diesem Hintergrund hat das FinMin Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 23.11.06 (IV 301 - S 1978 d - 2/01, Abruf-Nr. 070407) eine Checkliste für den Übertragenden sowie die übernehmende Personengesellschaft herausgegeben.(GB)