22.03.2011 | Freiberufler-GmbH & Co. KG
Gewerbliche Einkünfte wegen der Komplementär-GmbH
von RiFG Dr. Volker Kreft, Bielefeld
Eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH & Co. KG erzielt selbst dann gewerbliche Einkünfte, wenn sie ausschließlich eine freiberufliche Tätigkeit ausübt und die Komplementär-GmbH von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist (FG Düsseldorf 12.8.10, 12 K 2384/08 G, Rev. BFH VIII R 42/10). |
Sachverhalt
Eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG wurde in eine GmbH & Co. KG umgewandelt. Die Komplementäre wurden geschäftsführende Kommanditisten, eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-GmbH Komplementärin. Die Funktion der GmbH war auf die Haftungsübernahme beschränkt, sie
- war nicht am Kapital, Vermögen und Ergebnis der KG beteiligt,
- erhielt lediglich eine Haftungsvergütung,
- trat weder werbend am Markt auf noch hatte sie Umsätze,
- war von der Geschäftsführung ausgeschlossen,
- hatte keine Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der KG.
Das FA stufte die Einkünfte als gewerblich ein. Das FG Düsseldorf gab ihm Recht.
Anmerkungen
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