01.10.2008 | Geschlossene Immobilienfonds
Die leidige Not mit notleidenden Fonds
von RA FAStR Lars Spiller, Nürnberg
In der Vergangenheit waren Finanzanlagen in Fonds eine lukrative Sache; die anfänglichen Verluste der Fonds in der Investitionsphase konnten in voller Höhe mit anderen positiven Einkünften des Anlegers verrechnet werden und zudem boten zahlreiche Fonds gute Renditechancen. Selbst der Staat beteiligte sich an diesem Geschäft, in dem er z.B. über die Landesbanken verbilligte Kredite an die Fonds ausgab, um z.B. die Trilogie „Der Herr der Ringe“, die verschiedensten Containerschiffe oder einfach nur Immobilienprojekte zu finanzieren. Für den Anleger bot sich das trügerische Bild von der sicheren Finanzanlage, obwohl den Anlegern schon immer das Risiko eines Totalverlustes offengelegt wurde.
Das viel größere Problem einer vermeintlichen Nachschusspflicht, bzw. die Pflicht weitere Geldmittel dem Fonds zur Verfügung zu stellen zeigt sich immer erst in der Krise oder im schlimmsten Fall in der Insolvenz des Fonds. Da Fonds wegen der steuerrechtlichen Konzeption als Personengesellschaften konstruiert werden, wird im Folgenden vorausgesetzt, dass die Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gegründet wurden.
Die Möglichkeiten aus einem notleidenden Fonds auszusteigen sind sehr begrenzt und die Voraussetzungen werden im Regelfall nur sehr selten vorliegen. Die wirtschaftlich interessanteste Alternative ist sicherlich den früheren Anlageberater auf Schadensersatz zu verklagen und ihm die Beteiligung gegen Zahlung der Beteiligungssumme nebst Agio zu übertragen. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um aus einem Fonds auszusteigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und oft fehlt eine vollständige Dokumentation der Beteiligung. Eine solche Dokumentation ist aber notwendig, um tatsächlich alle Handlungsoptionen zu überprüfen und den sinnvollsten Weg einzuschlagen.
1. Nachfinanzierungspflicht
Für den Anleger, der sich mit derartigen Forderungen konfrontiert sieht oder für den solche Forderungen absehbar sind, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten ihm überhaupt zur Verfügung stehen, um die Situation möglichst unbeschadet zu überstehen. Vorab ist daher zu klären, ob der Anleger überhaupt verpflichtet sein kann, weitere Finanzmittel dem Fonds zur Verfügung zu stellen oder ob die Zahlungsaufforderung, die ihm ins Haus flattert, lediglich ein Versuch ist, ihn trotz mangelnder Rechtsgrundlage zur Zahlung zu bewegen.
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