26.03.2009 | Gesetzgebung 2009
Wichtige Steuerrechtsänderungen für Freiberufler
Am Ende eines hektischen Steuerjahres 2008 hat der Gesetzgeber wichtige Vorschriften in verschiedenen Einzelsteuergesetzen geändert oder neu geschaffen. Die Synopse, erstellt von RiFG Dr. Volker Kreft, Bielefeld, zeigt zum einen, dass die Flut der jährlichen von den steuerlichen Beratern aufzunehmenden Rechtsänderungen nicht abzuebben scheint. Zum anderen wird deutlich, dass der Einfluss des EU-Rechts und der Rechtsprechung des EuGH auf die deutsche Steuergesetzgebung wächst. Die Synopse, die Sie im Online-Service von myIWW finden, berücksichtigt folgende Änderungsgesetze:
- Jahressteuergesetz 2009 (19.12.08, BGBl I 08, 2794): In vielen Einzelsteuergesetzen wurden unter anderem EU-Vorgaben und die Rechtsprechung des EuGH umgesetzt. Da fast 80 Änderungen erst Ende November in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurden, sollte der endgültigen Fassung des JStG 2009 erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden.
- Steuerbürokratieabbaugesetz (20.12.08, BGBl I 08, 2850): Neben dem Abbau von bürokratischen Lasten enthält das Änderungsgesetz auch zahlreiche Verfahrenserleichterungen für Bürger und Unternehmen.
- Familienleistungsgesetz (29.12.08, BGBl I 08, 2955): Mit dem Familienleistungsgesetz werden nicht nur das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht, sondern auch Änderungen im Bereich der Kinderbetreuungskosten und bei haushaltsnahen Dienstleistungen vorgenommen.
- Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“(21.12.08, BGBl I 08, 2896): Zur Ankurbelung der Wirtschaft hat der Gesetzgeber - teilweise zeitlich befristet - einige steuerliche Erleichterungen bzw. Vergünstigungen erlassen.
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